Gehaltsumwandlungsmodell


Ermöglichen Sie Ihren Teammitgliedern den Zugang zur E-Mobilität und leasen Sie E-Fahrzeuge für Ihre Mitarbeiter:innen zur Privatnutzung.
Ebenso ist dies auch für Fahrräder, egal ob E-Bike oder nicht, möglich.
 
Mit dem Gehaltsumwandlungsmodell funktioniert das ganz einfach: Sie als Unternehmer:in werden Leasingnehmer:in des Finanzierungsvertrags und verrechnen die Rate Ihren Mitarbeiter:innen als Gehaltsabzug weiter. So bieten Sie Ihren Arbeitnehmer:innen echte finanzielle Vorteile und leisten gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur Nachhaltigkeit.
 
So funktioniert's
  • Die Arbeitgeber:in least das E-Fahrzeug bzw. das Fahrrad (über Firmenradl) bei s Leasing und wird damit zur Leasingnehmer:in des Finanzierungsvertrags.
  • Die Arbeitgeber:in stellt das Fahrzeug der Arbeitnehmer:in zur Verfügung - auch zur privaten Nutzung.
  • Die Weiterverrechnung der Leasingrate an die Arbeitnehmer:in erfolgt mittels Gehaltsumwandlung steuerbegünstigt*  über das Bruttogehalt.
     

Achtung: Das Gehaltsumwandlungsmodell ist derzeit ausschließlich für Arbeitnehmer:innen möglich, die überkollektivvertraglich entlohnt werden.

* Bezüglich der steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen konsultieren Sie Ihre Steuerberater:in. Die Angaben sind eine unverbindliche Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und erfolgen unter Haftungsausschluss von s Leasing.

 

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